Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung 2018 und regionaltypischen Ferienwohnungen
Mit einer neuen Fördermöglichkeit für Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum, sowie für regionaltypische Ferienwohnungen, schafft das Land Hessen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, veränderter Lebensgewohnheiten, fehlender Fachkräfte und altersbedingter Unternehmensaufgaben weitere Anreize, die eine bedarfsorientierte Gründung oder Entwicklung im Handwerk sowie den Sektoren Lebensmitteleinzelhandel, Gastronomie, Betreuung, Gesundheit, Kultur und Mobilität ermöglichen.
Die Förderangebote sollen Investitionen in ländlichen Räumen begünstigen, zu deren Funktionserhaltung beitragen sowie Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Mit den Zuwendungen sollen Beiträge zur Sicherung einer regionalen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geleistet werden, sowie die ländliche Entwicklung und Erhaltung des attraktiven Lebensraum fördern.
Gefördert werden können zum Beispiel bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabenumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen bei der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen in den genannten Branchen. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 200.000 €. Zuwendungsvoraussetzungen sind unter anderem eine positive Stellungnahme der zuständigen LEADER-Region sowie die Bestätigung eines bestehenden Defizits durch die betroffene Kommune.
Das Angebot richtet sich an Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer, sowie Anbeiter von regionaltypischen Ferienwohnungen, die innerhalb einer der in Hessen anerkannten LEADER-Regionen ansässig sind oder in diesen eine Betriebsstätte besitzen/errichten wollen.
Interessierte Zuwendungsempfänger für die Förderung von Kleinstunternehmen können bis zum 15. August 2018 Anträge bei der für die ländliche Entwicklung zuständigen Fach- und Förderbehörde der Landkreise stellen, die hierfür die notwendigen Formulare bereithält.
Für die Förderung von regionaltypischen Ferienwohnungen endet die Antragsfrist am 22.August 2018
Auskünfte zu den Förderangeboten erteilt de
Fachdienst Regionalentwicklung des Landkreises Fulda
ASP: Frau Mayershofer
Tel.: 0661 6006-768
E-Mail: daniela.mayershofer@landkreis-fulda.de
Aufrufe des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hier finden Sie die offiziellen Aufrufe des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in PDF-Format zum Herrunterladen.