Gaststätten im ländlichen Raum können wieder Förderanträge stellen
Insgesamt stehen 10 Millionen Euro Förderung für das Gaststätten-Sonderprogramm zur Verfügung
Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gibt es? Wo muss der Antrag gestellt werden?
Alle Informationen rund um das Gaststätten-Sonderprogramm finden Sie online bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter folgendem Link: www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036
Gerade in den ländlichen Räumen sind Gaststätten als Treffpunkte, zur Belebung von Städten und Gemeinden und Stärkung der touristischen Infrastruktur besonders wichtig.
Deshalb gibt es in diesem Jahr für die Betriebe gleich zwei Mal die Möglichkeit, 45 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen zu erhalten. Die beiden fest eingeplanten Förderaufrufe finden vom 16. März bis 11. Mai sowie vom 17. August bis 12. Oktober statt und bieten jeweils in diesen Zeiträumen die Gelegenheit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen.
Es werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Anschaffung moderner Küchengeräte. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro.
Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen, Ende 2023 läuft das Gaststättensonderprogramm aus.
+++(ef)