FÖRDERMITTELANTRAG ZU GEPLANTEM VORHABEN
Errichtung einer BürgerWerkstätte in Rothemann
Am 21. April 2022 wurde das LEADER-Auswahlgremium des Regionalforum Fulda Südwest e.V. per Umlaufbeschlussverfahren bis zum 6. Mai 2022 um eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit des
Projektantrags „Errichtung einer BürgerWerkstätte in Rothemann“ im Rahmen der LEADER-Förderung gebeten.
Projektbeschreibung:
Die Vereinsgemeinschaft Rothemann e.V. beantragt eine LEADER-Förderung für die Errichtung einer BürgerWerkstätte durch Neubau eines Solitärgebäudes am Bürgerzentrum Rothemann.
Die Vereinsgemeinschaft Rothemann möchte in unmittelbarer Nähe des Bürgerzentrums ein Gebäude errichten, das als zentraler Lagerort für die derzeit an unterschiedlichen Standorten aufbewahrten Materialien der Vereine dient. Auf „Gemeinschaftsmaterialien“ wie Bierzeltgarnituren, Sonnenschirme oder Heizpilze für die diversen Veranstaltungen der Vereine soll somit kollektiv und vereinsübergreifend zugegriffen werden können. In einem späteren Entwicklungsschritt soll eine sogenannte Bibliothek der Dinge eingerichtet werden, in der Bürger*innen sporadisch oder saisonal benötigte Dinge wie Gartengeräte, Partyequipment, Werkzeug und ähnliches ausleihen können. Im Sinne der Nachhaltigkeit soll dadurch die Anschaffung selten genutzter Dinge durch den Einzelnen überflüssig werden. In Zusammenarbeit mit der Kolpingsfamilie Rothemann plant die Vereinsgemeinschaft die Anschaffung eines weiteren Bürgerbusses, der einen Stellplatz in dem zu errichtenden Gebäude erhalten soll. Mittelfristig soll die BürgerWerkstätte als Ausgangspunkt für die Entwicklung des Areals um das Bürgerzentrum zu einem sogenannten Dritten Ort dienen.
Projektdetails
- Antragsteller: Vereinsgemeinschaft Rothemann e.V.
- Projektstandort: Pappelallee 3, 36124 Eichenzell
- zu fördernde Maßnahmen: Hochbau (KG 300), Elektro/Photovoltaik (KG 400), versch. Einrichtungsgegenstände (KG 600)
- mögliche Zuordnung zum REK: HF 1: „Attraktives Leben in jedem Alter“, Entwicklungsziel: „Ehrenamt, Vereinswesen und bürgerschaftliches Engagement stärken und zukunftsorientiert ausbauen.“ und/oder HF 2: „Lebensqualität in den Gemeinden“, Entwicklungsziel: „Ausreichende und nachhaltige Struktur der Daseinsvorsorge in allen Ortsteilen der Region sicherstellen.“
- vorgesehener Durchführungszeitraum: April 2022 bis September 2024
- Förderziffer (der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung): 1.2.2 c)
- Förderquote: 50 %
- erwartete Gesamtkosten, brutto: 96.439 €
- voraussichtlich förderfähige Kosten, netto: 82.239 €
- vorhandene Eigenmittel: 51.570 € (Eigenleistung: 7.500 €)
- zu erwartende Zuwendung: 37.369 €
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