Projekt: Anschaffung einer Absackanlage

FÖRDERMITTELANTRAG ZU GEPLANTEM VORHABEN

Anschaffung einer Absackanlage

 
Am 24. August 2022 wurde das LEADER-Auswahlgremium des Regionalforum Fulda Südwest e.V. per Umlaufbeschlussverfahren bis zum 8. September 2022 um eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit des Projektantrags „Anschaffung einer Absackanlage“ im Rahmen der LEADER-Förderung gebeten.

Projektbeschreibung:

 

Ein/e private/r Antragsteller/in beantragt eine LEADER-Förderung für die Anschaffung einer vollautomatischen Kleinpackanlage für Kleinpackungen bis 5 kg (Absackanlage).

Der/Die Antragsteller/in ist ein Familienbetrieb in 7. Generation. Das Getreide wird von Landwirten aus der Region bezogen und die Produkte unter anderem im eigenen Hofladen und lokalen Supermärkten vertrieben. Es soll eine neue Absackanlage zur Erleichterung und Vereinfachung der Arbeitsschritte angeschafft werden. Aktuell muss das Absacken zu einem Großteil manuell von geschulten Personen durchgeführt werden. Künftig wäre dieser Prozess weniger personalintensiv und würde schneller gehen. Mit der neuen Anlage wären auch Lohnabfüllungen möglich.

 

 

 

Projektdetails

  • Antragsteller: privat
  • Projektstandort: 36137 Großenlüder
  • zu fördernde Maßnahmen: Ausstattung und Kunstwerke (KG 600)
  • mögliche Zuordnung zum REK: HF 2: „Lebensqualität in den Gemeinden“, Entwicklungsziel: „Ausreichende und nachhaltige Struktur der Daseinsvorsorge in allen Ortsteilen der Region sicherstellen.“ und/oder HF 4: „Arbeit und Arbeiten, Bildung, Ausbildung und Qualifizierung“, Entwicklungsziel: „Sicherstellung eines qualifizierten Fachkräfteangebotes und der Betriebsnachfolge.“
  • vorgesehener Durchführungszeitraum: Oktober bis Dezember 2022
  • Förderziffer (der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung): 1.2.2 b)
  • Förderquote: 35 %
  • erwartete Gesamtkosten, brutto: 111.919,50 €
  • voraussichtlich förderfähige Kosten, netto: 94.050,00 €
  • vorhandene Eigenmittel: 69.050,00 €
  • zu erwartende Zuwendung: 25.000,00 € (Förderhöchstsumme)


Kommentar schreiben

Kommentare: 0