Entscheidung über Förderwürdigkeit 10.11.2023

Entscheidung über die Förderwürdigkeit von Vorhaben 10.11.2023

„Errichtung eines Asphalt-Pumptracks in Neuhof“ und „Betriebserweiterung durch die Anschaffung von technischen Anlagen (Maschinen) und Fahrzeug“

 

Am 26. Oktober 2023 sollte in der Sitzung des Projekt-Auswahlgremiums der LAG Fulda Südwest über die Förderanträge „Errichtung eines Asphalt-Pumptracks in Neuhof“ und „Betriebserweiterung durch die Anschaffung von technischen Anlagen (Maschinen) und Fahrzeug“ beraten und über die Förderwürdigkeit der Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung entschieden werden.

 

Da auf der vorgenannten Sitzung die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht gegeben war, wurde nach der Geschäftsordnung des Projekt-Auswahlgremiums ein Beschluss unter Vorbehalt gefasst und die Voten der nicht anwesenden stimmberechtigten Mitglieder nachträglich im schriftlichen Umlaufverfahren bis zum 10. November 2023 eingeholt.

 

Durch Bekanntgabe wird die Öffentlichkeit hiermit informiert, dass beide oben genannten Projekte für eine Förderung über LEADER ausgewählt und die Förderwürdigkeit der Projekte festgestellt wurden.

 

Die Antragsteller*innen werden schriftlich über das Ergebnis der Projektauswahl informiert und der Gremiumsentscheid an die Bewilligungsstelle beim Landkreis Fulda, FD Regionalentwicklung übermittelt.

 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0